Gemäß TrinkwV sind Inhaber einer Trinkwasserversorgungsanlage, egal ob Privatpersonen oder Unternehmer verpflichtet, die Voraussetzungen für eine einwandfreie Wasserqualität sicher zu stellen. Und zwar von der Übergabe am Wasserzähler bis hin zu jeder Entnahmestelle. Diese Anforderung wird erfüllt, sobald mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik und sämtliche Grenzwerte eingehalten sind.