Als Sachverständiger ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Erstellung einer Risikoabschätzung (vormals Gefährdungsanalyse) nach § 51 (1) TrinkwV, angelehnt an die Vorgaben der „Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“ des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012.
info@trinkwasserhygiene-fischer.de
Zögern Sie nicht und schreiben Sie uns.
+49 179 4246598
Wir stehen für Fragen und Kostenvoranschläge zur Verfügung.
Ingenieurbüro Fischer
Am Mühlberg 24
61197 Florstadt
In Bürogemeinschaft mit dem Ingenieurbüro Alexandra Peter, dem Ingenieurbüro Helmut Röhner und dem Sachverständigenbüro Sebastian Leffers.