Sauberes Wasser von Anfang bis Ende

Als Sachverständiger ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Erstellung einer Risikoabschätzung (vormals Gefährdungsanalyse) nach § 51 (1) TrinkwV, angelehnt an die Vorgaben der „Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“ des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012.

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Ingenieurbüro Fischer

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61197 Florstadt

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