Als Sachverständiger ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Erstellung einer Risikoabschätzung (vormals Gefährdungsanalyse) nach § 51 (1) TrinkwV, angelehnt an die Vorgaben der „Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“ des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012.
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Ingenieurbüro Fischer
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Beratung
Risikoabschätzung/ gefährdungsanalyse
Hygiene-Erstinspektion
Wasserversorgung
In der Bürogemeinschaft mit dem Ingenieurbüro Alexandra Peter, dem Ingenieurbüro Selina Keller und dem Sachverständigenbüro Sebastian Leffers.